Selbständige haben zwei Möglichkeiten sich zu versichern. Diese sind
Gesetzliche Krankenversicherung
Selbständige die vor Eintritt in die Selbständigkeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, können diese fortsetzen. Allerdings müssen sie die vollen Beiträge zahlen. Im Gegensatz zu den beschäftigten Arbeitnehmern entfällt der Arbeitgeberanteil.
Private Krankenversicherung
Selbständige können als Alternative eine private Krankenversicherung abschließen. Solche Krankenversicherungen werden von Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Hier gibt es unterschiedliche Tarife, abhängig von den Leistungsinhalten.
Eine abschließende Beurteilung welche Versicherungsart vorteilhafter ist, kann nicht erfolgen.