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Mindestlohn im Handwerk ab 2022

Der gesetzliche Mindestlohn im Handwerk ändert sich ab 2022. In diesem Jahr erhöht er sich gleich zweimal. Neben diesem gesetzlichen Mindeslohn gibt es die Branchenmindestlöhne im Handwerk. Das sollten Handwerksbetriebe und andere Unternehmen wissen und beachten.

 

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Mindestlohn im Handwerk: 2022 neue Sätze

Der gesetzliche Mindestlohn im Handwerk ändert sich ab 2022. Dies gilt auch für andere Unternehmen. In 2022 gibt es gleich zwei Erhöhungen beim Mindestlohn.

 

Neuer gesetzlicher Mindestlöhne ab 2022

 

Der Gesetzgeber hat die Mindestlöhne an die vom 13.November 2020 beschlossenen Mindestlohnverordnung angepasst.

Danach gelten folgende gesetzliche Mindestlöhne:

  • ab 01. Januar 2022   9,82 Euro je Arbeitsstunde
  • ab 01. Juli 2022 10,45 Euro je Arbeitsstunde

Beim gesetzlichen Mindestlohn wird es zu weiteren Erhöhungen kommen, die neue Regierung hat einen Mindestlohn von 12 Euro als Ziel vorgegeben. Allerdings bedarf es hierzu einer gesetzlichen Verordnung, der Zeitpunkt steht daher noch nicht fest.

 

Branchenmindestlöhne im Handwerk

 

Im Gegensatz zum gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk und anderen Branchen andere Mindestlöhne. Diese werden zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Sie können dann durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales  auf Antrag der Tarifpartner durch eine Allgemeinheitserklärung für alle Branchenunternehmen als verbindlich erklärt werden.

 

Branchenmindestlöhne im Überblick

 

Bei den Branchenmindestlöhnen gibt es Unterschiede zwischen ungelernten Arbeiter und ausgebildeten Arbeitern (Gesellen).

 

Mindestlohn am Bau

Seit 01.Januar 2021 gilt ein für ungelernte Mitarbeiter ein Mindestlohn von 12,85 Euro je Arbeitsstunde.

Für Facharbeiter in Berlin beträgt er 15,55 Euro und in den westdeutschen Bundesländern beträgt er 15,70 Euro.

 

Mindestlohn Dachdeckerhandwerk

Seit Januar 2021 gelten hier folgende Sätze

  • für ungelernte Arbeiter 12,60 Euro je Arbeitsstunde
  • für ausgebildete Arbeiter 14,20 Euro

Mindestlohn im Elektrohandwerk

  • für alle Beschäftigte gilt der Mindestlohn von 12,40 Euro

Mindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk

  • für ungelernte Arbeiter 11,40 Euro je Arbeitsstunde
  • für ausgebildete Arbeiter 13,80 Euro

Mindeslohn im Gebäudereinigerhandwerk

  • Innen- und Unterhaltungsreinigung 11,55 Euro je Arbeitsstunde
  • Glas- und Fassadenreinigung 14,81 Euro

Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk

  • Für alle Arbeiter 13,80 Euro je Arbeitsstunde

Mindestlohn Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • für alle Arbeiter 12,85 Euro je Arbeitsstunde

 

 

Hinweis auf zukünftige Branchenmindestlöhne

 

Da die jeweiligen Branchenmindestlöhne unterschiedliche Laufzeiten haben und zu verschienden Zeitpunkten neu verhandelt werden, wird hier auf das Statistische Bundesamt verwiesen.

Dort werden immer die aktuellen Mindestlöhne angezeigt.

 

 

Bedeutung im Handwerk

Wenn Branchenmindestlöhne für Allgemeingültig erklärt werden, müssen alle Handwerksbetriebe diesen Mindeslohn zahlen. Ist diese Allgemeingültigkeitserklärung nicht erfolgt, gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Allerdings hat der gesetzliche Mindestlohn  aktuell keine große Bedeutung. Um gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, zahlen die meisten Handwerksbetriebe den Branchenmindestlohn. Oftmals liegt die Entlohnung je Arbeitsstunde auch über dem Mindestlohn.

 

Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt
Alle Angaben ohne Gewähr.

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