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Begriffserklärung "Tarifvertrag"
Generell regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Einzelverhandlungen die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsentgelt.
In Branchen mit vielen gleichartigen Unternehmen, sowie bei größeren Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern, ist dies individuelle Regelung zu aufwendig und daher nicht praktikabel. Als Lösung dieser Problematik haben sich kollektive Tarifverträge herausgebildet. Diese Tarifverträge gelten daher für eine Vielzahl von Unternehmen und Arbeitnehmern.
Anwendung von Tarifverträgen
Die Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen kommt in Deutschland überwiegend zur Anwendung. Das ist dadurch bedingt, dass es bei uns viele große Produktionsunternehmen der gleichen Branche gibt. Aber auch im Dienstleistungsbereich sowie im öffentlichen Dienst werden Tarifverträge eingesetzt.
Im Handwerk und sehr kleinen Unternehmen findet der Tarifvertrag kaum Anwendung. Allerdings können Arbeitgeber sich daran orientieren.
Inhalte von einem Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgebern. Hierzu gehören:
Der Tarifvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband bzw. dem einzelnen Arbeitgeber. An einem Tarifabschluss können die Gewerkschaftsmitglieder der jeweiligen Branche oder Firma beteiligt werden. Dazu bildet die Gewerkschaft Tarifkommissionen, in denen Gewerkschaftsmitglieder aus den Betrieben vertreten sind. Die Verhandlungen in einer Branche können dann von Gewerkschaftsmitgliedern aus verschiedenen Betrieben geführt werden. Die Arbeitgeberverbände benennen ebenfalls Kommisionsmitglieder aus den Reihen der Arbeitgeber. Die Tarifkommission aus Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln dann den Tarifvertrag.
Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofern sie tarifgebunden sind. Das bedeutet, dass er nur für Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaften sind, bindend ist. Er gilt ab dem Datum der Einigung und gilt für die gesamte vereinbarte Laufzeit.
Bei sehr großen Unternehmen kann auch ein sogenannter Firmen oder Haustarifvertrag abgeschlossen werden. Er gilt dann für das gesamte Unternehmen und alle gewerkschaftlich organiserte Beschäftigten.
Der Tarifvertrag hat keine Gültigkeit für nicht organiserte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allerdings werden die tariflichen Vereinbarungen von diesen oftmals übernommen.
In besonderen Fällen können Tarifverträge auch zur Anwendung kommen, wenn keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband vorliegt - und zwar dann, wenn der Staat, also die zuständigen Bundesminister oder Landesminister, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat.
Dies kommt zwar selten vor, kann aber zum Wohle des Staates erklärt werden.
Vorteile und Nachteile von Tarifverträgen
Der große Vorteil ist, dass er für die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche gilt. Somit sind Einzelverhandlungen nicht erforderlich. Der Tarifvertrag sorgt auch für Chancengleichheit bei den Unternehmen, da die Personalkosten identisch sind.
Über den Tarifvertrag hinaus können günstigere Einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Beispiel: Der Arbeitslohn sieht einen Stundenlohn von 18 Euro vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine vertragliche Vereinbarung über 20 Euro Stundenlohn treffen; eine Verschlechterung als die tarifvertragliche Vereinbarung ist dagegen ausgeschlossen.
Als Nachteil ist festzuhalten, dass der Tarifvertrag für alle Unternehmen gilt. Hat ein Unternehmen wirtschaftliche Probleme, muss es dennoch die Tarifbedingungen akzeptieren. Der einzige Weg um das zu vermeiden wäre der Austritt aus dem Arbeitgeberverband. Dies bringt jedoch andere Nachteile mit sich.
Gleiches gilt für Arbeitnehmer. Ist er mit den Tarifbedingungen nicht einverstanden, muss er eigenständige Verhandlungen aufnehmen. Seine Position in größeren Unternehmen ist dabei sehr schwach.
Wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht oder nur in geänderter Form abschließen will, haben die Gewerkschaftsmitglieder das Recht, für ihre Forderungen die Arbeit niederzulegen und zu streiken. Damit üben sie wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber aus, um so gleichberechtigt die Arbeitsbedingungen aushandeln zu können. Da während eines Streiks kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird, springt in diesem Fall die Gewerkschaft für ihre Mitglieder ein. Es wird eine Streikunterstützung gezahlt, die aus Mitgeliedsbeiträgen finanziert wird. Durch die finanzielle Absicherung ist die Gewerkschaft in der Lage, ihre Verhandlungen unabhängig und selbstorganisiert zu führen.
Tarifautonomie
Nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) besteht Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie.
Das Grundgesetz garantiert Gewerkschaften und Arbeitgebern die Koalitionsfreiheit, sie dürfen damit – als Grundrecht geschützt – Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbstständig und unabhängig vom Staat regeln. Diese Koalitionsfreiheit garantiert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge abzuschließen.
Die Tarifautonomie kann seitens des Staates eingeschränkt werden, wenn besondere staatliche Interessen im Vordergrund stehen. Dies gilt beispielsweise für den Mindestlohn. Dieser wird gesetzlich festgelegt.
Schlichtungsverfahren
Kommt es bei den Tarifverhandlungen zu keinem Ergebnis, kann jede Seite die Tarifverhandlungen für gescheitert erklären. Seitens der Arbeitnehmer kann es dann zu Streiks kommen, seitens der Arbeitgeber kann es zu Aussperrungen kommen.
In solchen Situationen können beide Parteien eine Schlichtugnsstelle benennen. Der Schlichter versucht dann eine Einigung herbeizuführen.