Rürup-rente

2005 wurde die neue Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente (nachfolgend nur noch Rürup-Rente bezeichnet) eingeführt. Ausgangspunkt war damals, dass die Rentenversicherung reformierte wurde, und dass Selbständige eine zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge erhalten. Das Pendant für Arbeitnehmer ist die Riester-Rente.

 

Die Basisrente wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, der diese Rentenform entwickelt hatte.

Rürup-Rente als zusätzliche Rente für Selbständige

Die klassische Altersvorsorge von Selbständigen ist die private Rentenversicherung. Diese wird auch weiterhin ihre Bedeutung behalten. 2005 wurde dieser Baustein der Altersvorsorge ergänzt um die Rürup-Rente. Damit erhält der Personenkreis der Selbständigen die zusätzliche Möglichkeit eine weitere Altersvorsorge aufzubauen.

 

Die Rürup-Rente bietet Personen mit einem hohen Einkommen die Möglichkeit einer zusätzlichen steuerbegünstigten Rente. Somit ist sie auch für Nichtselbständige mit einem hohen Einkommen geeignet.

Merkmale der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist wie die private Rentenversicherung kapitalgedeckt. Somit richtet sich die spätere Rentenzahlung ausschließlich nach dem Kapitalstock sowie einer zukünftigen Gewinnerwartung.

 

Das Hauptmerkmal der Rürup-Rente ist, dass die Rentenbeiträge als Sonderausgaben in der Ansparphase abzugsfähig sind. Das macht sie besonders für Personen mit einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen. Die Steuerlast kann durch die Rürup-Rente erheblich reduziert werden.

 

Vorraussetzuungen als Anerkennung als Sonderausgaben

  • Der Versicherungsvertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein
  • Die Höchstbeträge richten sich nach dem Alterseinkünftegesetz (für 2018  23.712 für Ledige und 47.424 für Verheiratete)(Höchstwerte werden jährlich neu festgesetzt)
  • Die Rentenzahlung darf bei Vertragsabschluss nach dem 31.Dezember 2011 nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen
  • Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar

 

Steuerliche Behandlung

Hier unterscheidet man zwischen der Ansparphase und der Rentenphase

 

Ansparphase

Die Ermittlung der als Sonderausgaben absetzbaren Beiträge ermittelt sich anhand bestimmter vom Gesetzgeber festgesetzten Eckdaten. Als Ausgangspunkt dient die Beitragsbemessungsgrenze (2018 beträgt sie 96.000 Euro), zweiter Faktor ist der der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2018 bei 24,7 %). Aus diesen beiden Faktoren ermittelt sich der Höchstbeitrag. Bei Einführung der Rürup-Rente 2005 wurde der abzugsfähige Betrag mit 60 % festgesetzt. Dieser steigt dann jährlich um 2 % bis er 2025 bei 100 % liegt. Der abzugsfähige Anteil liegt 2018 bei 86 %, hieraus ergibt sich ein abzugsfähiger Maximalbetrag für 2018 von 20.392 Euro.

 

Steuerjahr                                   2017         2018       2019 …   2024    2025

Beitragsbemessungsgrenze     94.200    96.000

Beitragssatz                                24,80%   24,70%    

Höchstbeitrag                             23.362    23.712  

Anteil                                            84%         86%                         98%      100%

Betrag                                           19624      20.392        

 

Rentenphase

Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente entspricht der der gesetzlichen Rentenversicherung.  Bis 2040 unterliegt nur ein bestimmter Rentenanteil der Steuerpflicht. Der Anteil wird bei Renteneintritt festgelegt und gilt lebenslang (sogenanntes Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohiorte), je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der prozentuale Anteil der zu versteuern ist. Ab 2040 ist die volle Rente zu versteuern.

 

Der Steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 2 % bis 2040. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Steueranteils

 

Rentenbeginn 2018  2019  2020 … 2040

 Steueranteil     76%   78%    80% … 100%

 

 

Leistungen im Todesfall

 

Leistungen in der Ansparphase

Grundsätzlich ist die Rürup-Rente an die versicherte Person gebunden, d.h. im Todesfall verfällt das Guthaben an die Versicherungsgesellschaft.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten jedoch individuelle Vertragsbesonderheiten an. Diese sind beispielsweise:

  • Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgestaltet werden
  • Das angesparte Vermögen wird für eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder verwendet

Versicherungsgesellschaften bieten hier verschiedenen Varianten an, es bedarf daher der Einzelfallbetrachtung über die sinnvollste Variante.

 

Leistungen in der Rentenphase

Verstirbt der Versicherte in der Rentenphase verfällt das Restguthaben. Ausnahme hiervon ist, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Während dieser Rentengarantiedauer kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbart werden.

Die Versicherungsgesellschaften bieten auch hierzu individuelle Varianten an. Solche können beispielsweise sein:

  • Hinterbliebenenrente beträgt einen festgelegten Prozentsatz der ursprünglichen Rente
  • Aus dem nicht verbrauchten Rententeil der Garantiezeit wird eine lebenslange Rente an die Hinterbliebenen ermittelt

Solche Vereinbarungen gehen jedoch zu Lasten der Rentenhöhe, diese wird durch die Siondervereinbarungen geringer.

 

Weitere Merkmale

Die Rürup-Rente ist mit weiteren Merkmalen ausgestattet. Dies sind:

  • Die Versicherungsverträge lassen sich nicht kündigen, sie können jedoch beitragsfrei gestellt werden. Sie können auch auf einem Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat reduziert werden
  • Weigert sich der bisherige Anbieter den Vertrag zu übertragen, bleibt nur der Abschluss eines neuen Vertrages bei dem neuen Anbieter

 

Fazit

 

Die Rürup-Rente ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Ergänzung der Altersvorsorge. Gerade bei Selbständigen, aber auch bei Angestellten mit hohem Einkommen, lassen sich hiermit Steuern während der Ansparphase sparen. In der Rentenbezugsphase ist der Steuersatz idR. geringer, so dass insgesamt eine Steuerersparnis eintritt.

 

Eine Hinterbliebenenversorgung ist vom Grundsatz nicht vorgesehen, Versicherungsgesellschaften bieten dennoch einige Varianten an. Es ist daher sehr wichtig die Einzelbestimmungen zu vergleichen um die optimale Variante zu erhalten.