2005 wurde die neue Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente (nachfolgend nur noch Rürup-Rente bezeichnet) eingeführt. Ausgangspunkt war damals, dass die Rentenversicherung reformierte wurde, und dass Selbständige eine zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge erhalten. Das Pendant für Arbeitnehmer ist die Riester-Rente.
Die Basisrente wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, der diese Rentenform entwickelt hatte.
Die klassische Altersvorsorge von Selbständigen ist die private Rentenversicherung. Diese wird auch weiterhin ihre Bedeutung behalten. 2005 wurde dieser Baustein der Altersvorsorge ergänzt um die Rürup-Rente. Damit erhält der Personenkreis der Selbständigen die zusätzliche Möglichkeit eine weitere Altersvorsorge aufzubauen.
Die Rürup-Rente bietet Personen mit einem hohen Einkommen die Möglichkeit einer zusätzlichen steuerbegünstigten Rente. Somit ist sie auch für Nichtselbständige mit einem hohen Einkommen geeignet.
Die Rürup-Rente ist wie die private Rentenversicherung kapitalgedeckt. Somit richtet sich die spätere Rentenzahlung ausschließlich nach dem Kapitalstock sowie einer zukünftigen Gewinnerwartung.
Das Hauptmerkmal der Rürup-Rente ist, dass die Rentenbeiträge als Sonderausgaben in der Ansparphase abzugsfähig sind. Das macht sie besonders für Personen mit einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen. Die Steuerlast kann durch die Rürup-Rente erheblich reduziert werden.
Vorraussetzuungen als Anerkennung als Sonderausgaben
Steuerliche Behandlung
Hier unterscheidet man zwischen der Ansparphase und der Rentenphase
Ansparphase
Die Ermittlung der als Sonderausgaben absetzbaren Beiträge ermittelt sich anhand bestimmter vom Gesetzgeber festgesetzten Eckdaten. Als Ausgangspunkt dient die Beitragsbemessungsgrenze (2018 beträgt sie 96.000 Euro), zweiter Faktor ist der der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2018 bei 24,7 %). Aus diesen beiden Faktoren ermittelt sich der Höchstbeitrag. Bei Einführung der Rürup-Rente 2005 wurde der abzugsfähige Betrag mit 60 % festgesetzt. Dieser steigt dann jährlich um 2 % bis er 2025 bei 100 % liegt. Der abzugsfähige Anteil liegt 2018 bei 86 %, hieraus ergibt sich ein abzugsfähiger Maximalbetrag für 2018 von 20.392 Euro.
Steuerjahr 2017 2018 2019 … 2024 2025
Beitragsbemessungsgrenze 94.200 96.000
Beitragssatz 24,80% 24,70%
Höchstbeitrag 23.362 23.712
Anteil 84% 86% 98% 100%
Betrag 19624 20.392
Rentenphase
Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente entspricht der der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2040 unterliegt nur ein bestimmter Rentenanteil der Steuerpflicht. Der Anteil wird bei Renteneintritt festgelegt und gilt lebenslang (sogenanntes Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohiorte), je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der prozentuale Anteil der zu versteuern ist. Ab 2040 ist die volle Rente zu versteuern.
Der Steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 2 % bis 2040. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Steueranteils
Rentenbeginn 2018 2019 2020 … 2040
Steueranteil 76% 78% 80% … 100%
Leistungen im Todesfall
Leistungen in der Ansparphase
Grundsätzlich ist die Rürup-Rente an die versicherte Person gebunden, d.h. im Todesfall verfällt das Guthaben an die Versicherungsgesellschaft.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten jedoch individuelle Vertragsbesonderheiten an. Diese sind beispielsweise:
Versicherungsgesellschaften bieten hier verschiedenen Varianten an, es bedarf daher der Einzelfallbetrachtung über die sinnvollste Variante.
Leistungen in der Rentenphase
Verstirbt der Versicherte in der Rentenphase verfällt das Restguthaben. Ausnahme hiervon ist, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Während dieser Rentengarantiedauer kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbart werden.
Die Versicherungsgesellschaften bieten auch hierzu individuelle Varianten an. Solche können beispielsweise sein:
Solche Vereinbarungen gehen jedoch zu Lasten der Rentenhöhe, diese wird durch die Siondervereinbarungen geringer.
Weitere Merkmale
Die Rürup-Rente ist mit weiteren Merkmalen ausgestattet. Dies sind:
Fazit
Die Rürup-Rente ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Ergänzung der Altersvorsorge. Gerade bei Selbständigen, aber auch bei Angestellten mit hohem Einkommen, lassen sich hiermit Steuern während der Ansparphase sparen. In der Rentenbezugsphase ist der Steuersatz idR. geringer, so dass insgesamt eine Steuerersparnis eintritt.
Eine Hinterbliebenenversorgung ist vom Grundsatz nicht vorgesehen, Versicherungsgesellschaften bieten dennoch einige Varianten an. Es ist daher sehr wichtig die Einzelbestimmungen zu vergleichen um die optimale Variante zu erhalten.