Berechnung des Nettolohn, Nettogehalt

Die Berechnung des Nettolohns ist abhängig von gesetzlichen Vorgaben. Diese können sich jährlich ändern, daher sind immer die neuesten Werte bei der Berechnung zugrunde zu legen.

 

Das Schema bleibt dagegen gleich.

Grundschema zur Berechnung Nettolohn

Grundschema zur Nettolohnberechnung

Grundlohn

+ Zuschläge

+ Prämien oder Provisionen

+ Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Lohnnachzahlungen

+ Sachbeztüge

+ Weihnachtsgeld

+ sonstige Leistungen

= Bruttolohn

./.  Lohnsteuer

./. Kirchensteuer

./. Solidaritätszuschlag

./. Sozialversicherungsbeiträge

= Nettolohn

./. vermögenswirksame Leistungen

./. Vorschüsse oder sonstige Abzüge

= Auszuzahlender Nettolohn

 

 

Detailerweiterung des Grundschema zur Berechnung nettolohn

Ausgangspunkt ist immer der Bruttolohn. Hier ist zu unterscheiden zwischen Angestellten und Arbeitern.

 

Angestellte beziehen ein gleichbleibendes Gehalt.

Arbeiter beziehen einen Bruttolohn. Dieser berechnet sich wie folgt:

mtl. Arbeitsstunden x Stundenlohn = Bruttolohn

 

 

Die Nettolohnberechnung erfolgt nach folgendem Schema:

  • Ermittlung des Gesamtbrutto
  • Ermittlung der Steuern aus dem Steuerbrutto
  • Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Sozialversicherungsbrutto
  • Berechnung des Nettolohns bzw. Nettogehalt
  • Berechnung des Auszahlungsbetrages

 

Ermittlung des Gesamtbrutto

 

Die Ermittlung des Gesamtbrutto bedarf die Einbeziehung aller Lohn- / Gehaltspositionen.

Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. gehören dazu. Zusätzlich sind Arbeitgeberleistungen zu berücksichtigen.

 

Folgendes Schema dient der Ermittlung des Gesamtbrutto.

 

 

Gesamtbrutto

 

 

 

Zusatzentgelte

Beispiele

Grundlohn / Grundgehalt

 

 

+ weitere Lohnpositionen

Zuschläge

Nachtzuschlag, Wochenendzuschlag, Überstunden etc.

 

Prämien und Provisionen

 

 

Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall

Lohnnachzahlungen

 

 

Weihnachtsgeld

Evtl. lt. Tarif

 

Sachbezüge

Firmenwagennutzung

 

Urlaubsgeld

 

 

Sonstige Zulagen

 

+ Arbeitgeberleistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Evtl. lt. Tarif

 

Jubiläumszulagen

 

 

Abfindungen

 

 

Sonstige Leistungen

 

 

 

 

= Gesamtbrutto

 

 

 

 

Ermittlung der Steuern aus dem Steuerbrutto

 

 

Maßgebend für die Steuerermittlung ist das Steuerbrutto. Hiervon werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ermittelt.

Um das Steuerbrutto zu ermitteln werden vom Gesamtbrutto bestimmte lohnsteuerfreie Bezüge abgezogen.

 

Folgendes Schema dient zur Ermittlung des Steuerbrutto

 

Gesamtbrutto

 

 

 

Steuerfreibeträge

Beispiele

 

 

 

./. Versorgungsfreibeträge

Altersentlastungsbeträge

 

 

Sonstige Freibeträge

 

./.lohnsteuerfreie Bezüge

Steuerfreie Zuschläge

Zuschläge für Nachtarbeit

 

     Bis zu bestimmten Freibeträge

Zuschläge für Sonntagsarbeit

 

 

Zuschläge für Feiertagsarbeit

 

Zuschüsse

Kindergartenzuschuss

 

 

Zuschuss für Betriebsveranstaltungen

 

Pauschale Lohnbestände

 

 

Gesetzlich verankerte Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

 

 

Sonstige lohnsteuerfreie Bezüge

 

 

 

 

= Steuerbrutto

 

 

 

 Ist das Steuerbrutto ermittelt, kann anhand der Steuertabellen (Grundtabelle, Splittingtabelle) abgelesen werden, wie hoch die Belastung mit Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausfällt.

 

Die Lohnsteuertabelle

 

In der Lohnsteuertabelle finden Sie Angaben dazu, wie hoch die Lohnsteuerabzüge bei dem jeweiligen Bruttolohn sind. Die Angaben sind nach den verschiedenen Steuerklassen gruppiert. Die auf der Lohnsteuerkarte angegebene Lohnsteuerklasse beeinflusst somit die Höhe des Lohnsteuerabzugsbetrages, der bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen ist.

Die Lohnsteuerkarte

Jede/r Arbeitnehmer/in bekam bei der zuständigen Gemeinde bis zum Jahr 2011 eine Lohnsteuerkarte. Auf der Lohnsteuerkarte machte die Gemeinde spezifische Angaben, die Arbeitgeber für die Erstellung der Lohnabrechnung sowie der daran gekoppelten Meldungen an die Sozialversicherungsträger benötigten. Heute wird das elektronische ELStAM-Verfahren angewendet. Der Arbeitnehmer muss Ihnen lediglich seinen Namen, die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen. Daraufhin rufen Sie die weiteren Informationen online ab:

  • die gültigen Adressdaten des Arbeitnehmers

  • sein Geburtsdatum

  • Informationen zur Eingruppierung innerhalb der Steuerklassen

  • Kinderfreibeträge

  • Steuerabzugsbeträge

  • Konfession

https://www.lohnabrechnung-software.com/gehaltsabrechnung-schema/

 

Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge

 

Bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine Freibeträge. Dafür sind jedoch viele Bestandteile des Bruttolohns versicherungsfrei.

 

Bruttolohn

./. Beitragsfreie Bestandteile zur Sozialversicherung

= Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge

 

 

Zu jeder Sozialversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, die jährlich aktualisiert werden. Diese sind bei der Ermittlung der jeweiligen Beiträge zu ermitteln.

Auch die jeweiligen Beitragssätze (Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil) werden jährlich festgelegt. Mittels dieser Arbeitnehmeranteile-Beitragssätze erfolgt nun die Berechnung der Beiträge.

 

Die Sozialversicherungen enthalten die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

 

 

Nettoauszahlungslohn

 

Nachdem ausgehend vom Bruttolohn der Nettolohn berechnet wurde, ist der Auszahlungsbetrag des Nettolohns zu ermitteln.

Der Nettolohn wird durch Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse, Sachbezüge und Pfändungen gemindert.

 

Nettolohn

./. vermögenswirksame Leistung

./. Vorschüsse

./. Sachbezüge

./. Pfändungen

./. sonstige Abzüge

= Nettoauszahlungsbetrag

 

 

Nach diesem Schema erfolgt jede Nettolohnberechnung.

 

Moderne Softwareprogramme für die Lohnberechnung basieren auf diesem Grundschema.

 

Gesamtbrutto