Die Berechnung des Nettolohns ist abhängig von gesetzlichen Vorgaben. Diese können sich jährlich ändern, daher sind immer die neuesten Werte bei der Berechnung zugrunde zu legen.
Das Schema bleibt dagegen gleich.
Grundschema zur Nettolohnberechnung
Grundlohn |
+ Zuschläge |
+ Prämien oder Provisionen |
+ Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Lohnnachzahlungen |
+ Sachbeztüge |
+ Weihnachtsgeld |
+ sonstige Leistungen |
= Bruttolohn |
./. Lohnsteuer |
./. Kirchensteuer |
./. Solidaritätszuschlag |
./. Sozialversicherungsbeiträge |
= Nettolohn |
./. vermögenswirksame Leistungen |
./. Vorschüsse oder sonstige Abzüge |
= Auszuzahlender Nettolohn |
Ausgangspunkt ist immer der Bruttolohn. Hier ist zu unterscheiden zwischen Angestellten und Arbeitern.
Angestellte beziehen ein gleichbleibendes Gehalt.
Arbeiter beziehen einen Bruttolohn. Dieser berechnet sich wie folgt:
mtl. Arbeitsstunden x Stundenlohn = Bruttolohn
Die Nettolohnberechnung erfolgt nach folgendem Schema:
Ermittlung des Gesamtbrutto
Die Ermittlung des Gesamtbrutto bedarf die Einbeziehung aller Lohn- / Gehaltspositionen.
Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. gehören dazu. Zusätzlich sind Arbeitgeberleistungen zu berücksichtigen.
Folgendes Schema dient der Ermittlung des Gesamtbrutto.
Gesamtbrutto |
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Zusatzentgelte |
Beispiele |
Grundlohn / Grundgehalt |
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+ weitere Lohnpositionen |
Zuschläge |
Nachtzuschlag, Wochenendzuschlag, Überstunden etc. |
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Prämien und Provisionen |
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Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall Lohnnachzahlungen |
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Weihnachtsgeld |
Evtl. lt. Tarif |
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Sachbezüge |
Firmenwagennutzung |
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Urlaubsgeld |
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Sonstige Zulagen |
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+ Arbeitgeberleistungen |
Vermögenswirksame Leistungen |
Evtl. lt. Tarif |
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Jubiläumszulagen |
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Abfindungen |
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Sonstige Leistungen |
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= Gesamtbrutto |
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Ermittlung der Steuern aus dem Steuerbrutto
Maßgebend für die Steuerermittlung ist das Steuerbrutto. Hiervon werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ermittelt.
Um das Steuerbrutto zu ermitteln werden vom Gesamtbrutto bestimmte lohnsteuerfreie Bezüge abgezogen.
Folgendes Schema dient zur Ermittlung des Steuerbrutto
Gesamtbrutto |
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Steuerfreibeträge |
Beispiele |
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./. Versorgungsfreibeträge |
Altersentlastungsbeträge |
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Sonstige Freibeträge |
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./.lohnsteuerfreie Bezüge |
Steuerfreie Zuschläge |
Zuschläge für Nachtarbeit |
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Bis zu bestimmten Freibeträge |
Zuschläge für Sonntagsarbeit |
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Zuschläge für Feiertagsarbeit |
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Zuschüsse |
Kindergartenzuschuss |
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Zuschuss für Betriebsveranstaltungen |
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Pauschale Lohnbestände |
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Gesetzlich verankerte Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung |
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Sonstige lohnsteuerfreie Bezüge |
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= Steuerbrutto |
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Ist das Steuerbrutto ermittelt, kann anhand der Steuertabellen (Grundtabelle, Splittingtabelle) abgelesen werden, wie hoch die Belastung mit Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausfällt.
Die Lohnsteuertabelle
In der Lohnsteuertabelle finden Sie Angaben dazu, wie hoch die Lohnsteuerabzüge bei dem jeweiligen Bruttolohn sind. Die Angaben sind nach den verschiedenen Steuerklassen gruppiert. Die auf der Lohnsteuerkarte angegebene Lohnsteuerklasse beeinflusst somit die Höhe des Lohnsteuerabzugsbetrages, der bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen ist.
die gültigen Adressdaten des Arbeitnehmers
sein Geburtsdatum
Informationen zur Eingruppierung innerhalb der Steuerklassen
Kinderfreibeträge
Steuerabzugsbeträge
Konfession
https://www.lohnabrechnung-software.com/gehaltsabrechnung-schema/
Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
Bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine Freibeträge. Dafür sind jedoch viele Bestandteile des Bruttolohns versicherungsfrei.
Bruttolohn |
./. Beitragsfreie Bestandteile zur Sozialversicherung |
= Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge |
Zu jeder Sozialversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, die jährlich aktualisiert werden. Diese sind bei der Ermittlung der jeweiligen Beiträge zu ermitteln.
Auch die jeweiligen Beitragssätze (Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil) werden jährlich festgelegt. Mittels dieser Arbeitnehmeranteile-Beitragssätze erfolgt nun die Berechnung der Beiträge.
Die Sozialversicherungen enthalten die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.
Nettoauszahlungslohn
Nachdem ausgehend vom Bruttolohn der Nettolohn berechnet wurde, ist der Auszahlungsbetrag des Nettolohns zu ermitteln.
Der Nettolohn wird durch Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse, Sachbezüge und Pfändungen gemindert.
Nettolohn |
./. vermögenswirksame Leistung |
./. Vorschüsse |
./. Sachbezüge |
./. Pfändungen |
./. sonstige Abzüge |
= Nettoauszahlungsbetrag |
Nach diesem Schema erfolgt jede Nettolohnberechnung.
Moderne Softwareprogramme für die Lohnberechnung basieren auf diesem Grundschema.