Aufbau des Artikels:

  • Begriff Mindeslohn
  • Höhe des Mindestlohn
  • Ausnahmen beim Mindestlohn
  • Branchenmindestlohn
  • Mindestlohn in der Ausbildung

 

Was versteht man unter dem Mindestlohn

 

Die Lohnfindung in Deutschland ist Sache der Tarifparteien. Zu den Tarifparteien gehören die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften. Ziel der Überlegungen war es, dass nicht jeder Arbeitgeber einzeln verhandeln muss, sondern dass die Unternehmen einer Branche sich zu einem Arbeitverband zusammenschließen. Auf der Arbeitnehmerseite sind dies die Gewerkschaften.

 

Für nichtorganisierte Unternehmen oder Arbeitnehmer gilt die individuelle Aushandlung der Löhne. In größeren Unternehmen kann die Lohnverhandlungen auch durch den Betriebsrat für die Arbeitnehmer wahrgenommen werden.

 

Ddie Lohnfindung ist also eine Angelegenheit außerhalb staatlicher Zuständigkeit. Es gab jedoch Lohnvereinbarungen mit einem sehr niedrigen Lohn. Zudem ergaben sich Situationen, dass die Arbeitgeber die Löhne ohne Mitwirkung der Arbeitnehmer vorgaben. Da diese Löhne kein vernünftigen Lebensstandard sicherten, griff der Gesetzgeber mit der Festlegung eines Mindestlohns ein.

Ein Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daneben gibt es in Deutschland für einige Branchen auch noch Branchenmindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der entsprechenden Branche. Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten also nicht weniger zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn, beziehungsweise den (in der Regel höheren) allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn - falls es in seiner Branche einen solchen Branchenmindestlohn gibt.

 

Höhe des Mindestlohn

 

Die nachfolgende Graphik zeigt die Entwicklung des festgesetzten Mindeslohn

 

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 2015 bis 2022

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zu den jweiligen Mindeslöhnen der Zukunft

 

Die Festsetzung des Mindestlohn erfolgt politisch. Die Grundlage bilden verschiedene Faktoren wie Inflation, Rentenhöhe etc.

 

Ausnahmen beim Mindestlohn

 

Auch im Jahr 2021 und im Jahr 2022 gibt es noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindeslohn gilt nicht für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines "Mindestlohns für Azubis" die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber "Mindestausbildungsvergütung" und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige

In keiner Branche darf (auch 2021 und 2022; abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

 

 

Mindestlöhne in bestimmten Berufsgruppen

 

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch noch Branchenmindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Er gilt dann für alle Beschäftigten dieser Branche - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist.

 

Im Laufe des Jahres 2021 gibt es folgende neue/erhöhte Branchenmindestlöhne:

  • In der Abfallwirtschaft erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Oktober 2021 von 10,25 Euro auf 10,45 Euro.
  • In der Beruflichen Aus- und Weiterbildung erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2021 von 16,19 Euro auf 16,68 Euro für Pädagogische Mitarbeiter/innen. Für Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss erhöht er sich zum selben Zeitpunkt von 16,39 Euro auf 17,02 Euro.
  • Im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2021 von 12,40 Euro auf 12,60 Euro für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Dachdecker-Gesellinnen und Dachdecker-Gesellen erhöht er sich zum selben Zeitpunkt von 13,60 Euro auf 14,10 Euro.
  • Im Elektrohandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn ab Januar 2021 von 11,90 Euro auf 12,40 Euro.
  • In der Pflegebranche wird es ebenfalls neue Branchenmindestlöhne geben.
  • Auch in der Leiharbeit/Zeitarbeit steigen die Mindestentgelte.

 

Mindeslöhne für Auszubildende

 

Auch hier wurden Mindestlöhne für die Ausbildungszeit festgelegt. 

Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2021: Sie beträgt dann im Jahr 2021

  • 550 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
  • 649 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
  • 743 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 770 Euro im 4. Ausbildungsjahr

 

Hinweis:

Der Mindeslohn ist eine dynamische Thematik, die sich laufend ändert. Dieser Artikel wurde 2020 geschrieben.

Bitte fragen Sie bei Bedarf den aktuellen Stand per Mail an.

 

Link zum Mindestlohn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales