Die Kostenträgerrechnung zeigt auf "Wofür fallen Kosten an". Somit sind die geeignete Ausgangslage für die Preiskalkulation. In der gesamten Kostenrechnung bildet sie nach der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung das letzte Glied.
Die Stellung der Kostenträgerrechnung in der Kostenrechnung.
KOSTENRECHNUNG
Kostenträger und Kostenträgerrechnung
Die Kosten fallen im Prozess der Leistungserstellung an, diese besteht in der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen. Somit sind sie die Kostenträger.
Die Kostenträgerrechnung befasst sich mit der Ermittlung der angefallenen Kosten für jeden Kostenträger.
Ziel der Kostenträgerrechnung ist es die Herstell- und Selbstkosten zu ermitteln. Diese bildet die Ausgangsbasis für die Preiskalkulation.
Kostenträgerstückrechnung (Kalkulationsrechnung)
Die Kostenträgerstückrechnung ist eine Mengenbetrachtung, im Mittelpunkt steht das einzelne Produkt oder einzelne Dienstleistung. Sie hat die Aufgabe, die angefallenen Herstell- und Selbstkosten, auf die Kostenträger zu verteilen.
Die Ermittlung der Herstellkosten und Selbstkosten der Kostenträger dient:
Bei der Kostenträgerstückrechnung können zwei Methoden der Kostenzurechnung berücksichtigt werden. Diese sind:
Divisionskalkulation
Die Divisionskalkulation ist für die meisten Betriebe nicht geeignet. Sie kann nur dann angewendet werden, wenn nur ein Produkt hergestellt wird. Hier werden die gesamten Kosten durch die Menge des Produktes geteilt.
Beispiel: Stromerzeugung bei einem Wasserkraftwerk
Zuschlagskalkulation
Da fast alle Betriebe mehrere Produkte herstellen, ist die Zuschlagskalkulation das gängige Verfahren zur Berechnung der Herstellkosten.
Die Zuschlagskalkulation basiert auf der Trennung der Einzel- und Gemeinkosten bezogen auf die Kostenträger. Die Gemeinkosten werden mittels von Zuschlagsfaktoren auf die Kostenträger verteilt.
Die Gemeinkosten werden mittels des Betriebsabrechnungsbogen (BAB) aus der Kostenstellenrechnung ermittelt.
Grundlage für die Gemeinkostenbetrachtung ist die Untergliederung der Leistungserstellung in
Bei Einzel- und Serienfertigung kommt die Zuschlagskalkulation zur Anwendung. Sie basiert auf der Trennung von Einzel- und Gemeinkosten bezogen auf die Kostenträger. Die Gemeinkosten werden mittels Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verrechnet, z. B. in Prozent der Materialeinzelkosten oder der Fertigungseinzelkosten. Die Prozentsätze ermittelt man in der Nachkalkulation aus den Ist-Kosten bzw. für die Vorkalkulation als Durchschnittswerte (Normalkosten) ebenfalls aus den Ist-Kosten der Vergangenheit. Daraus abgeleitet können Plankosten vorgegeben werden.
Die Zuschlagskalkulation kann summarisch die gesamten Gemeinkosten des Unternehmens mit einem einheitlichen Prozentsatz auf die Produkte verrechnen. Dazu ist keine Kostenstellenrechnung erforderlich. Mit der differenzierenden Zuschlagskalkulation soll die Belastung der Kostenträger mit den Gemeinkosten verursachungsgerechter sein. Die typische Grundstruktur besteht aus den Hauptkostenstellen Material, Fertigung, Vertrieb und Verwaltung.
Für jeden Bereich wird ein eigener Prozentsatz ermittelt, sodass folgendes Schema entsteht, das man als den klassischen Aufbau der Kostenträgerstückrechnung bezeichnen kann.
|
Kostenarten |
|
Materialeinzelkosten |
+ |
Materialgemeinkosten in % der Material-EK |
= |
Materialkosten |
|
Fertigungseinzelkosten |
+ |
Fertigungsgemeinkosten in % der Fertigungs-EK |
|
Fertigungskosten |
|
Materialkosten + Fertigungskosten |
= |
Herstellungskosten |
+ |
Vertriebsgemeinkosten in % der Herstellungskosten |
+ |
Verwaltungsgemeinkosten in % der Herstellungskosten |
= |
Selbstkosten |
Die Aufteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen) wird im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) genau ermittelt. Dort wird der Zuschlagssatz bestimmt.
Vereinfachtes Beispiel:
Gemeinkosten Material betragen 30.000 Euro. Das Unternehmen produziert 2.000 Stühle und 1.000 Tische, dann werden ergibt sich folgende Gemeinkostenaufteilung.
Der Zuschlagssatz für Stühle beträgt 2/3 = 66,67 %
Der Zuschlagssatz für Tische beträgt 1/3 = 33,33 %
Die Aufteilung der Gemeinkosten und die Gemeinkosten je Kostenträgereinheit ergibt sich wie folgt:
Gemeinkosten Material |
Kostenträger Stühle |
Kostenträger Tische |
30.000 Euro |
20.000 Euro |
10.000 Euro |
|
10 Euro /Stuhl |
10 Euro pro Tisch |
Die Fertigungsgemeinkosten, sowie die Gemeinkosten für Vertrieb und Verwaltung werden analog aufgeteilt.
Die ermittelten Selbstkosten stellen nun die Grundlage für die kalkulation des Verkaufspreises dar.