Handelsregister

 

 Wesen des Handelsregisters

 

 

 

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei einem jeweiligen zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es bezieht sich auf ein bestimmtes geographisches Gebiet. In dem Handelsregister werden alle Angaben zu angemeldeten Kaufleuten geführt.

 

 

 

Das Handelsregister hat folgende Bedeutung:

 

  • ·         Beweisfunktion

 

  • ·         Publikationsfunktion

 

  • ·         Kontrollfunktion

 

  • ·         Schutzfunktion

 

 

 

Jeder Kaufmann hat daher richtige Angaben über sein Unternehmen zu machen, jede Änderung ist dem Handelsregister mitzuteilen. Jeder der Einsicht ins Handelsregister nimmt, muss sich auf die Richtigkeit verlassen.

 

Heute erfolgt die Führung des Handelsregisters in elektronischer Form. Ebenso erfolgen die Meldungen und Auskünfte über Einträge in elektronischer Form.

 

 

 

 

 

Inhalt des Handelsregisters

 

 

 

Im Handelsregister werden alle relevanten Daten des Unternehmens eingetragen.

 

Diese sind:

 

  • Bezeichnung des Unternehmens
  • Gegenstand des UnternehmensGrund- bzw. Stammkapital des Unternehmens

 

  • Inhaber sowie Gesellschafter des Unternehmens

 

  • Niederlassungen bzw. Zweigniederlassungen des Unternehmens

 

  • Rechtsform des Unternehmens

 

  • Sitz des Unternehmens

 

  • Vertretungsberechtigte Personen

 

  • Sonstige Einträge zu rechtlichen Verhältnissen
  • Eröffnung, Einstellung und Aufhebung eines Insolvenzverfahrens

 

  • Auflösung oder Löschung des Unternehmens

 

 

 

Bedeutung der Eintragung

 

 

 

Eintragungen im Handelsregister haben entweder

 

  • Konstitutiven (= rechtserzeugenden) Charakter

 

  • Deklaratorischen (= rechtsbezeugenden) Charakter

 

 

 

 

 

Konstitutive Eintragungen sind solche Eintragungen, die erst mit der Eintragung Rechtsgültigkeit erlangen.

 

Deklaratorische Eintragungen hatten schon vorher rechtlichen Charakter, durch die Eintragung wird diese nur noch bestätigt.

 

 

 

Untergliederung des Handelsregisters

 

 

Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen untergliedert.

 

 

Abteilung A

 

 

In dieser Abteilung erfolgt die Registrierung von

 

  • Einzelunternehmen
  • Rechtsfähige Vereine

 

  • Personengesellschaften

 

Abteilung B

 

 

Hier erfolgt die Registrierung von

 

  •  Aktiengesellschaften

 

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

 

  • Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

 

 

 

Eintragungspflicht ins Handelsregister

 

 

Alle Unternehmen müssen sich ins handelsregister eintragen lassen. Der Antrag zur Eintragung erfolgt elektronisch.

 

Ausgenommen von der Eintragung sind Unternehmen, deren Art und Umfang einen kaufmännischen Betrieb nicht entsprechen. Nicht Eintragungspflichtig sind ebenfalls Kleinunternehmen, welche nicht den gesetzlichen Regelungen für kaufleute unterliegen.

 

Unterbleiben Eintragungen, können Zwangsgelder verhängt werden, diese betragen maximal 5.000 Euro.

 

 

 

Kosten der Eintragung

 

Für Eintragungen in der Abteilung A fallen Kosten zwischen 200 un 300 Euro an. Für Eintragungen in die Abteilung B betragen die Kosten ca. 500 bis 700 Euro.

Genaue Angaben der Kosten sind beim Amtsgericht zu erfragen.