Die "GmbH"-Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der häufigsten Rechtsformen für Unternehmen. Der Hauptgrund liegt in der Begrenzung der Haftung der Gesellschafter.
Erfahren Sie nachfolgend die Besonderheiten der GmbH-Rechtsform.
Die gesetzlichen Bestimmungen der GmbH befinden sich im GmbH-Gesetz. Hier ist den einzelnen Paragraphen die Rechtsform der GmbH ausführlich beschrieben.
Die Rechtsform der GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften.
Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. In dem Gesellschaftervertrag regeln die Gesellschafter alle wesentlichen Bestimmungen der GmbH sowie die Beziehungen der GmbH zu den Gesellschaftern.
Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Schritten:
Die GmbH kann erst eigenständig handeln nach der Eintragung ins HR.
Wie jede Kapitalgesellschaft wird auch die GmbH durch Organe vertreten.
Die Organe der GmbH sind:
Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen, er kann jedoch optional sinnvoll sein. Besonders bei großen GmbH-Gesellschaften kann er sinnvoll sein. Beträgt die Zahl der Arbeitnehmer mehr als 500 Personen ist er notwendig.
Die Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH. Sie bestimmen die Beziehung untereinander und zur GmbH in dem Gesellschaftervertrag.
Da die GmbH eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist, bedarf es der Geschäftsführung. IdR. wird die GmbH durch einen Geschäftsführer vertreten, es können jedoch auch mehrere Geschäftsführer bestimmt werden. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen. Geschäftsführer können auch Gesellschafter sein, dies ist bei kleineren Gesellschafter oftmals der Fall.
Das Wesen der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter.
Bei der Haftung der GmbH muss man unterscheiden zwischen
Haftung der Gesellschaft
Wie jede Kapitalgesellschaft so haftet auch die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Gesellschaftsvermögen besteht aus dem Stammkapital sowie dem zusätzlichen Kapital auf der Geschäftstätigkeit vergangener Jahre.
Haftung der Gesellschafter
Der Vorteil bei der GmbH ist, dass die Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage haften. Eine persönliche Haftung darüber hinaus besteht nicht.
Bei Krediten bestehen Banken oftmals darauf, dass die Gesellschafter auch persönlich neben der GmbH haften. Hierdurch wird die Haftungsbeschränkung umgangen.
Kapitalgesellschaften müssen mit einem eigenen Kapital ausgestattet werden. Bei der GmbH-Rechtsform besteht dies aus dem Stammkapital. Dieses ist von den Gesellschaftern einzuzahlen.
Mindeshöhe des Stammkapitals
Das Mindesstammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro.
Die Einbringung in die Gesellschaft kann als Bareinlage oder Sacheinlage erfolgen.
Bareinlage
Bei der Bareinlage wird der Gesellschaft Geldkapital zur Verfügung gestellt. Bareinklagen müssen bei der Gründung von jedem Gesellschafter zu mindestens 25 % seines Anteils erbracht werden.
In der Summe müssen die Bareinlagen mindestens 12.500 Euro erreichen.
Sacheinlagen
Neben Geld können auch Sachen oder Rechte in die GmbH eingebracht werden. Sacheinlagen erfordern jedoch einen Sachgründungsbericht mit entsprechenden Belegen. Dieser ist von den Gesellschaftern zu unterzeichnen und die Bewertung muss sorgfältig begründet werden. Das Registergericht überprüft die Werthaltigkeit der Sacheinlagen.
Die Einbringung von Sacheinlagen ist daher problematischer als Bareinlagen.
Besonderheit
Für Existenzgründer wurde die neue GmbH-Form der "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" eingeführt. Die Stammkapitalmindestgrenze gilt hier nicht, theotetisch lässt sich mit 1 Euro eine solche Gesellschaft gründen.
Der Hintergrund hierfür ist, dass bei einer Existenzgründung deutlich weniger Start- und Haftungskapital erforderlich ist.
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