Hier ist nur der Vor- und Nachname des Gesellschafters, die Geschäftsbezeichnung und die Gesellschaftsform (meist GbR) verpflichtend.
Unternehmen mit Handelsregistereintrag
Ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden, gilt es gemäß §37a HGB, §35a GmbHG und §80 AktG folgende Angaben zu machen:
  • Den vollständigen Firmennamen und die Rechtsform des Unternehmens (GmbH, AG, OHG,..)
  • Das zuständige Registergericht sowie die Nummer des Handelsregistereintrags
  • Den vollständigen Namen des Geschäftsführers des Unternehmens und den vollständigen Namen des Aufsichtsratsvorsitzenden des Unternehmens.
  • Besitzt das Unternehmen die Gesellschaftsform der AG, sind diese Angaben um die vollständigen Namen aller Vorstandsmitglieder inkl. Kennzeichnung des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden zu ersetzen bzw. ergänzen.
  • Als gesellschaftlich mittlerweile angesehen und etabliert sind zudem die Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummern, die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die Website, die Bankverbindung oder sogar die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.