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Was ist eine GbR
Die GbR ist eine mögliche Rechtsform für eine Personengesellschaft. Es sind also mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Wenn diese Gesellschafter keine andere Rechtsform für Personengesellschaften wählen, entsteht automatisch eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" . Die GbR ist in den §§ 705 ff im BGB geregelt.
Merkmale der GbR
Die Rechtsform der "GbR" ist die einfachste Rechtsform von Personengesellschaften. Im Gegensatz zur OHG oder KG sind die Anforderungen sehr gering. Es ist kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich, jedoch empfiehlt sich immer ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag. Auch sollte ein Rechtsanwalt oder Notar bei der Gründung hinzu gezogen werden.
Haftung
Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Im Innenverhältnis können anderweitige Haftungsregelungen vereinbart werden. Diese gelten jedoch nicht für Außenstehende. Wird ein Gesellschafter allein in Anspruch genommen, kann er gegenüber den anderen Gesellschaftern einen anteiligen Ausgleich verlangen.
Vertretung
Um Rechtsgeschäfte der GbR mit Dritten abzuschließen, müssen alle Gesellschafter zustimmen. Allerdings kann im Gesellschaftervertrag eine anderweitige Regelung bezüglich Geschäftsführung und Vertretung vereinbart werden.
Eine solche Regelung ist immer zu empfehlen.
Unternehmensbezeichnung
Bei der Namensgebung des Unternehmens bestehen keine großen Restriktionen. Wichtig ist, dass die Vornamen und Namen aller Gesellschafter genannt sowie der Zusatz GbR erscheint.
Buchführungspflicht
Eine generelle Buchführungs- sowie Bilanzierungspflicht besteht nicht. Ab einer gesetzlich festgelegten Umsatzhöhe (2021 sind dies 600.000 Euro) besteht eine Buchführungspflicht.
Die GbR " wird automatisch" zur OHG, wenn durch die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betrieben wird. Ein Handelsgewerbe in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§1 Abs. 2 HGB).