Aufbau des Artikels:

  • Rechtliche Grundlagen des Dienstvertrages
  • Definition und Inhalte des Dienstvertrages
  • Kündigung des Dienstvertrages
  • Rechte und Pflichten beim Dienstvertrag

 

Rechtliche Grundlagen des Dienstvertrages

 

Die gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag sind die §§ 611 - 630 BGB sowie urteile der Gerichte.

Eine Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform des Vertrages.

 

Definition und Inhalte des Dienstvertrages

 

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei (der Dienstverpflichtete oder Schuldner) sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Vertragspartei (der Dienstberechtigte oder Gläubiger) zur Zahlung eines Entgelts für den erbrachten Dienst.

 

Anders als im Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer nur zur Erbringung der reinen Leistung (Bemühung), nicht jedoch zum Erfolg.

„Erfolg” bedeutet in diesem Fall, dass die Leistung nach den genauen Vorgaben des Auftraggebers erbracht wurde, ohne wesentliche Mängel. Durch den Dienstvertrag begibt sich der Dienstverpflichtete in ein Dauerschuldverhältnis. Das bedeutet, dass das Schuldverhältnis nicht durch Rücktritt beendet wird, sondern durch eine Kündigung. Nach der Leistung des Dienstes muss der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt zahlen.

 

Inhalte des Dienstvertrages

 

Auch hier gilt, dass der Auftrag möglichst genau beschrieben wird.

Ein schriftlicher Dienstvertrag beinhaltet folgende Vereinbarungen:

  • Vertragsgegenstand (vereinbarter Dienst)
  • Vergütung, ggf. mit erforderlichen Vor- und Nebenleistungen
  • Abnahme der Dienstleistung
  • Haftung
  • Kündigung, ggf. mit ergänzenden Bestimmungen zu den gesetzlichen Kündigungsvorschriften
  • Vertragsänderungen
  • Doppelte Vertragsausfertigung
  • Erfüllungsort
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Optional: Salvatorische Klausel

 

Zum Schluss wird der Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben, damit er rechtsgültig ist. Damit verpflichten sich beide Parteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.

 

Dienstverträge werden unter anderem in folgenden Branchen eingesetzt:

  • Hausverwaltungen
  • Schulungs- und Weiterbildungsinstitute
  • Journalismus
  • IT-Dienstleistungen
  • Steuerberatung sowie Rechtsberatung

 

Dies sind einige typische Arten des Dienstvertrags:

 

  • Behandlungsvertrag
  • Mandatsvertrag
  • Unterrichtsvertrag
  • Telekommunikationsvertrag
  • Internetprovidervertrag
  • Versicherungsvertrag
  • Vertrag mit einem SEO-Dienstleister

 

Kündigung des Dienstvertrages

 

Ist das Dienstverhältnis zeitlich genau definiert, endet es mit Ablauf des Datums. eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich ist der Dienstvertrag aber auf Dauer angelegt. Soll der Vertrag beendet werden, bedarf es der Kündigung

Ein Dienstvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden:

 

  • Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Erreichung des Zweckes, also dem Erbringen der vereinbarten Dienstleistung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien

 

Die Kündigung eines Dienstvertrages muss schriftlich erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formvorschriften nach §§ 621 ff. BGB.

 

Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,

1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5.wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.

Ein spezieller Dienstvertrag bei Unternehmen ist der Arbeitsvertrag. Hier wird auch die Erbringung eines Dienstes (Arbeitsleistung gegen Entlohnung) vereinbart.

 

Rechte und Pflichten beim Dienstvertrag

 

Rechte und Pflichten des Bestellers

  • Recht auf Erbringung der Leistung
  • Pflicht zur Zahlung der Vergütung

 

Rechte und Pflichten der Diensterbringers

  • Recht auf Vergütung seiner Dienste
  • Pflicht zur Erbringung des Dienstes