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Rechtliche Grundlagen des Dienstvertrages
Die gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag sind die §§ 611 - 630 BGB sowie urteile der Gerichte.
Eine Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform des Vertrages.
Definition und Inhalte des Dienstvertrages
Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei (der Dienstverpflichtete oder Schuldner) sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Vertragspartei (der Dienstberechtigte oder Gläubiger) zur Zahlung eines Entgelts für den erbrachten Dienst.
Anders als im Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer nur zur Erbringung der reinen Leistung (Bemühung), nicht jedoch zum Erfolg.
„Erfolg” bedeutet in diesem Fall, dass die Leistung nach den genauen Vorgaben des Auftraggebers erbracht wurde, ohne wesentliche Mängel. Durch den Dienstvertrag begibt sich der Dienstverpflichtete in ein Dauerschuldverhältnis. Das bedeutet, dass das Schuldverhältnis nicht durch Rücktritt beendet wird, sondern durch eine Kündigung. Nach der Leistung des Dienstes muss der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt zahlen.
Inhalte des Dienstvertrages
Auch hier gilt, dass der Auftrag möglichst genau beschrieben wird.
Ein schriftlicher Dienstvertrag beinhaltet folgende Vereinbarungen:
Zum Schluss wird der Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben, damit er rechtsgültig ist. Damit verpflichten sich beide Parteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.
Dienstverträge werden unter anderem in folgenden Branchen eingesetzt:
Dies sind einige typische Arten des Dienstvertrags:
Kündigung des Dienstvertrages
Ist das Dienstverhältnis zeitlich genau definiert, endet es mit Ablauf des Datums. eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist der Dienstvertrag aber auf Dauer angelegt. Soll der Vertrag beendet werden, bedarf es der Kündigung
Ein Dienstvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden:
Die Kündigung eines Dienstvertrages muss schriftlich erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formvorschriften nach §§ 621 ff. BGB.
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
Ein spezieller Dienstvertrag bei Unternehmen ist der Arbeitsvertrag. Hier wird auch die Erbringung eines Dienstes (Arbeitsleistung gegen Entlohnung) vereinbart.
Rechte und Pflichten beim Dienstvertrag
Rechte und Pflichten des Bestellers
Rechte und Pflichten der Diensterbringers