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Was ist eine Aktiengesellschaft
Die Rechtsform der "AG" eignet sich insbesondere für große Unternehmen. Analog der GmbH handelt es sich um eine Rechtsform von Kapitalgesellschaften, das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht im Vordergrund stehen, sondern das Kapital der Gesellschaft. Dieses wird von den Aktionären gehalten. Die AG ist eine juristische Person und tritt unter dem Namen mit der Bezeichnung AG auf.
Merkmale der AG
Gründung der AG
Im Aktiengesetz (AktG) sind strenge Vorschriften für die AG-Gründung festgelegt. Folgende Schritte sind dafür notwendig:
Erst nach der Eintragung ins Handelsregister ist die Gründung einer AG abgeschlossen.
Grundkapital und Aktien
Mindestens 50.000 Euro müssen als Grundkapital einer AG hinterlegt werden. Sie bilden die Basis, auf der die ersten Aktien ausgegeben werden: Nennbetragsaktien (Mindestwert: 1 Euro) oder Stückaktien. Der Handel der Aktien an der Börse ist nicht zwingend und findet meist nur bei großen AG statt.
Organe der AG
Die Aktiengesellschaft bedarf der Geschäftsführung und Vertretung, der Aufsicht bzw. Kontrolle sowie der jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Rechte aller Aktionäre werden in der AG-Hauptversammlung vertreten. Sie muss einmal jährlich stattfinden und kann durch außerordentliche Hauptversammlungen ergänzt werden. Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Auskunftsrechte und Beschließungsrechte wahrnehmen.
Er bildet das Kontrollorgan einer AG. Die Aufsichtsratsmitglieder können jederzeit Einsicht in die Bücher haben. Sie berufen den Vorstand und setzen ihn bei Notwendigkeit ab. Sie bestellen den Abschlussprüfer, der dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss präsentiert.
Seine Aufgabe besteht in der unabhängigen Leitung des operativen Geschäfts der AG. Über den Vorstand wird die AG nach außen repräsentiert. Es gilt das Prinzip der Gesamtvertretung, Befugnisse zur Vertretung durch einzelne Mitglieder müssen über Einzelvertretungsbefugnisse in der Satzung geregelt sein.
Für die Bilanzierung und offenlegung der Geschäftsberichte gibt es hohe Anforderungen.