Der Arbeitsvertrag ist die Basis für jedes Arbeitsverhältnis. Hierin wird klar geregelt, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gelten hat.
In dem nachfolgenden Artikel werden Rechtsgrundlagen, Mindesinhalte und Unterschiedsmerkmale dargestellt. Ebenso werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteiein erläutert.
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Arbeitsvertrag
Aufbau des Artikels:
- Definition und rechtliche Grundlagen eines Arbeitsvertrages
- Formen eines Arbeitsvertrages
- Inhalt eines Arbeitsvertrages
- Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsvertrag
- Abschließende Bewertung
Definition und rechtliche Grundlagen eines Arbeitsvertrages
Das Vorstellungsgespräch ist positiv verlaufen, und die Einstellung beschlossen. Nun gilt es einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, indem beide Parteiein vereinbaren, was mündlich beim Einstellungsgespräch besprochen und vereinbart wurde.
Einer Schriftform bedarf es beim Arbeitsvertrag nicht, jedoch ist es immer ratsam auch Arbeitsverträge schriftlich zu fixieren. Somit sind spätere Streitigkeiten weitestgehend ausgeschlossen.
Die Grundlage des Arbeitsvertrages ist der "Dienstvertrag nach §§611 - 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In einem Dienstvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien gewisse Leistungen zu erbringen.
Übertrages auf den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber die ihm übertragene Arbeit zu erledigen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber die Arbeitszeit zu vergüten.
Der Arbeitsvertrag beinhaltet darüber hinausgehende Punkte, ebenfalls einbezogen sind spezielle gesetzliche Regelungen sowie tarifrechtliche Aspekte.
Formen des Arbeitsvertrages
Der Arbeitsvertrag ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis zuzuschneiden, das bedeutet, dass er genau die notwendigen Punkte beinhaltet und diese klar regelt.
Unterscheidungsformen eines Arbeitsvertrages
- unbefristete und befristete Arbeitsverträge
- Arbeitsverträge nach der Art der Beschäftigung, z.B. Ausbildungs- Praktikums- oder regulärer Arbeitsvertrag
- nach dem Zweck der Tätigkeit, z.B. Projektbezogener Arbeitsvertrag oder Aushilfsvertrag
Je nach der Unterscheidungsform muss der Arbeitsvertrag diese Punkte genau regeln. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der Zeitraum genau bestimmt werden.
Bei der Unterscheidung nach der Art der Beschäftigung müssen diese Punkte klar ersichtlich sein. Ein Ausbildungsvertrag muss andere Punkte beinhalten als reguläre Arbeitsverträge.
Zweckgebundene Arbeitsverträge müssen die Besonderheiten dieser Tätigkeitsgebiete regeln, beispielsweise die Regelungen für freie Mitarbeiter.
Wichtig
Der Arbeitsvertrag muss diese Besonderheiten klar regeln, damit später keine Unsicherheiten entstehen. Sollen später zusätzliche Regelungen gelten, sollte immer ein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden. Wird der Arbeitnehmer nach einer Befristung beispielsweise unbefristet übernommen, ist dies in einem neuen Arbeitsvertrag zu regeln.
Inhalt eines Arbeitsvertrages
Bezüglich des Inhaltes gilt Vertragsfreiheit, dennoch empfiehlt es sich gewisse Punkte unbedingt aufzunehmen und klar zu regeln.
Was sollte unbedingt in einem Arbeitsvertrag enthalten sein:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort, bei Handwerkern Hinweis auf wechselnde Orte
- Art der Tätigkeit ( es empfiehlt sich eine Kurzbeschreibung)
- Arbeitsentgelt bezuglich der Höhe, der Zusammensetzung und der Fälligkeit (Grundgehalt, Stundenlohn, Zuschläge, Zahlungstermin etc. )
- Arbeitszeit, hier können tarifliche Arbeitszeiten gelten
- Urlaubstage, Bildungsurlaub
- Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
- Hinweise auf kollektivrechtliche Sonderregelungen wie z.B. Tarifverträge oder Gesetze
Diese Punkte sollten die Mindestvereinbarungen im Arbeitsvertrag sein. Darüber hinaus können weitere Punkte sinnvoll sein.
Hierzu zählen:
- Geheimhaltungsverpflichtungen, z.B. bei Banken oder Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Handwerk
- Einkommensfortzahlungen bei Krankheit
- Probezeiten
Es gilt auch hier der Grundsatz, der Vertragsfreiheit. Da nicht alle Regelungen abschließend aufgeführt werden können, empfiehlt sich die Einschließung einer Präambel. In dieser wird allgemein beschrieben was gilt, wenn keine ausdrückliche Regelung enthalten ist.
Rechte und Plfichten aus dem Arbeitsvertrag
In dem Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aufgeführt.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Die Hauptpflicht des Arbeitsgebers besteht in der Zahlung des Entgeltes an den Arbeitnehmer. Nach der Erbringung der Arbeitsleistung steht im das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt zu.
Daneben hat der Arbeitgeber weitere Pflichten. Hierzu zählen die Fürsorgepflicht, die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, Gewährleistung von Arbeitsschutzrechten sowie die Anfertigung eines Arbeitszeugnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Das Hauptrecht des Arbeitgebers ist die Weisungsbefugnis. Er kann dem Arbeitnehmer gegenüber erklären, was dieser zu tun hat. Diese muss sich dabei allerdings im Rahmen der Tätigkeitsregelung im Arbeitsvertrages und der Branche bewegen.
Beispiel
Bei einem Handwerksbetrieb wird dem Arbeitnehmer die Baustelle und die damit verbundenen Arbeiten zugeteilt.
Einem Bauarbeiter können Baggertätigkeiten zugeordnet werden.
Wird beispielsweise von einem Dachdecker die Montage von Elektroarbeiten zugewiesen, kann dieser sie verweigern,wenn er keine Kenntnisse von Elektroarbeiten hat.
Generell kann gesagt werden, dass die Weisungsbefugnis sich auf alle branchentypische Arbeiten beziehen kann.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft. Im Arbeitsvertrag wird geregelt, was er tun muss und wie lange seine Arbeitszeit pro Tag oder pro Woche ist
Neben dieser Hauptpflicht gibt es weitere Nebenpflichten des Arbeitnehmers. Diese sind insbesondere die Verschwiegenheitspflicht, Arbeitsschutzpflicht und Wettbewerbsverbot. Letztere bezieht sich darauf, dass er keine gleichartige Leistung für einen anderen Arbeitgeber erbringen darf.
Das Hauptrecht des Arbeitnehmers ist die Entlohnung. Diese kann in Form eines gleichbleibenden Gehaltes oder auf der Basis eines Stundenlohnes erfolgen. Hierbei ist insbesondere die Zahlung eines Mindestlohnes sehr wichtig.
Weitere Rechte des Arbeitnehmers sind Anspruch auf Urlaub, Pausen und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
Auch hier gelten weitere Rechte aus Kollektivregelungen aus Tarifvereinbarungen oder anderen Rechtsnormen.
Abschließende Bewertung
Der Arbeitsvertrag stellt somit die Basis für das Arbeitsverhältnis dar. Hierin werden alle wichtigen Aspekte schriftlich festgehalten. Wichtig ist, dass gesetzliche Regelungen enthalten sein müssen. Besteht Tarifzugehörigkeit, müssen mindestens die Tarifvereinbarungen enthalten sein. Darüber hinaus können freiwillige Punkte zusätzlich vereinbart werden.
In der Praxis kommt es sehr oft zu Streitigkeiten, daher empfiehlt es sich im Arbeitsvertrag klar und deutlich zu vereinbaren was die Tätigkeit umfasst. Auch die Entlohnung sollte klar sein.
Eine Schriftform ist immer anzustreben. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorteilhafter als mündliche Absprachen.
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